Brackwasser - Beilage

Informationen für den Oberelbe - Wassersportler

Ausgabe: 1/2002             8. Jahrgang           vom: 24. Juni 2002   , aktualisiert im Juni 2013

Liebe Sportfreunde, 

Auch die Elbe ist ein Wassersportrevier. Aber das wisst Ihr ja schon. Doch die Elbe ist auch Bundeswasserstraße, Lebensraum für Tier und Pflanzen, Erholungsgebiet für uns Menschen und immer öfter auch Badewanne. Wenn wir mit unseren neuen, z.T. PS- strotzenden Booten so dahin rasen, sollten wir schon mal nach rechts und links und vor allem auch nach hinten schauen und kritisch einschätzen was wir so anrichten.

Wassersport - Hinweise für die sächsische Elbe                 (auch als *.pdf)

  1. Auf der Elbe gilt die Binnenschifffahrtstraßenordnung, Boote mit mehr als 3 PS Motorenleistung (Segelboote ab 5,5 m Länge) benötigen eine amtliche Registrierung (unterhalb 3 PS / 5,5 m muss ein Name am Boot sein), ab 15 PS ist ein amtlicher Bootsführerschein erforderlich.

  2. Die obere Elbe ist je nach Wasserstand 100 bis 130 m breit, die Fließgeschwindigkeit liegt bei 4-5 km/h, der mittlere Wasserstand liegt etwa bei 2 m, im Sommer sind 85 cm jedoch auch keine Seltenheit. Höchst schiffbarer Wasserstand ist 5 m (Fließgeschwindigkeit 5-7 km/h), telefonische Auskunft gibt der automatische Pegel Tel.: (0351)19429, Informationen über Sperrungen von Wasserstraßen bzw. Schleusen sind unter  www.elwis.de abrufbar.

  3. Bei den älteren Bogenbrücken ist mit starker Strömung und unterhalb der Brücke mit Wirbeln zu rechnen. Bogenbrücken der Oberelbe haben getrennte Durchfahrten für Berg- und Talfahrer. Das zu durchfahrende Joch ist mit zwei gelben Rauten gekennzeichnet und rechts und links je durch eine rot-weiße Raute begrenzt. Das mit einer rot-weiß-roten Tafel versehene Joch darf nicht durchfahren werden, es ist für den Entgegenkommer bestimmt. Über die Durchfahrtshöhen informiert das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden Tel.: (0351) 843 250

  4. Seilfähren gibt es auf der Oberelbe nur noch vereinzelt (auf der sächsischen Elbe nur in Rathen). Diese Fähren erkennt man am blauen Fährschild mit unter der Fähre dargestelltem Balken. Diese Fähren sind in der Regel nur zu passieren, wenn sie an dem Ufer anliegen, auf dem auch das Fährzeichen steht. Motorfähren können an beiden Ufern passiert werden. Der Sportbootführer sollte sein Verhalten dem Fährmeister jedoch eindeutig zeigen. Auf keinem Fall mit einem kleinem Boot am Ufer im toten Winkel an die Fähre heranfahren.

  5. Die Fahrrinne ist am rechten Ufer (stromab gesehen) mit roten, am linken Ufer mit grünen Tonnen begrenzt. Sind keine Tonnen ausgelegt ist davon auszugehen, dass in den Krümmungen die Fahrrinne etwas mehr in der Außenkurve liegt, die Innenkurve ist meist flach. In der Fahrrinne ist die Tauchtiefe meist ca. 20 - 30 tiefer als der Pegel, an manchen Stellen sogar einige Meter.

  6. Besondere Rücksicht sollte gegenüber Ankerliegern, Steganlagen oder Booten am Ufer genommen werden. Wer würde schon im eigenen Hafen mit Vollgas an den anderen Booten vorbeifahren, also Vorsicht. Selbst die im sehr spitzen Winkel ablaufenden Wellen der Gleitboote können, da sie fast parallel zum Ufer verlaufen eine verheerende Wirkung auf Steglieger haben.
    Schilder „Vermeidung von Wellenschlag“ stehen an fast allen Steganlagen, so auch an Sportbootsteganlagen!

  7. Vorsicht bei im Strom verankerten Hindernissen (Fahrwassermarkierungen, Bojen, Steganlagen, ankernde Boote ....), sie sind mit besonderer Aufmerksamkeit zu passieren (rechtzeitig Kurs ändern, da Gefahr der Kenterung, Hängenbleiben in Ankerkette, Sog unter die Anlage!)

  8. Das Anlegen an Steganlagen erfolgt grundsätzlich gegen den Strom (beim Anlegen mit der Strömung drohen Personen- und Materialschäden).

  9. Beim Überholen kleinerer Boote sollte jeder Bootsführer die schädliche Wirkung seiner eigenen Bug- oder Heckwelle genau einschätzen. Nötige Rücksicht hilft dem anderen vor bedrohlichen Situationen und einem selbst vor eine drohenden Anzeige. Beim Überholen insbesondere von größerer Schiffe ist zu beachten, dass je nach eigener Geschwindigkeit die Überholstrecke sehr lang sein und schon nach der nächsten Kurve ein Schiff entgegenkommen kann. Für kreuzende Segelboote kann das „überholt werden“ problematisch sein. Es ist deshalb keine Schande, rechtzeitig auf einen Vorwindkurs abzufallen und dem Überholenden entgegen zu laufen. Fahren zwei Fahrzeuge in geringem Abstand nebeneinander her, besteht zwischen ihnen eine Sogwirkung, die einen Zusammenstoß herbeiführen kann.

  10. Beim Begegnen gilt Ähnliches. In jedem Fall sollte man dem größeren Schiff das tiefere Fahrwasser lassen, in den Kurven im Regelfall die (tiefere) Außenkurve. Besonders wichtig ist, dass dem Entgegenkommenden die eigenen Absichten rechtzeitig, z.B. durch eindeutiges Ruderlegen (Kurs ändern, Seite zeigen) angezeigt wird. Übrigens kann man in zunehmendem Maß auf der Elbe auch Schwimmern und Badenden begegnen. Vorsicht, diese sind im Wasser kaum zu sehen! Auf der Elbe kann es vorkommen, dass zwei Fahrzeuge nicht rechts, wie im Straßenverkehr üblich, aneinander vorbeifahren. Ein Vorbeifahren „links“ voneinander, also ein Begegnen an der Steuerbordseite wird durch eine blaue Tafel (zusätzlich ein weißes Blinklicht) an der Steuerbordseite (rechts) angezeigt. Beachtet werden sollte auch das Schallsignal eines Dampfers, z.B. kündigen folgende Signale ein Wendemanöver des Dampfers an: lang, kurz = Wende über Steuerbord oder lang, kurz, kurz = Wende über Backbord.

  11. Besondere Vorsicht gilt für Kinder an Bord. Eine Schwimmweste für Nichtschwimmer oder Schwimmanfänger ist unbedingt erforderlich, wirkt aber im Ernstfall nur, wenn sie vollständig angezogen wurde (häufig sieht man offene Verschlüsse und fehlende Bein-Sicherungen). Auf Motorbooten mit Außenbordmotoren sollten Kinder während der Fahrt nicht auf der Bordwand sitzen, oder mit Leinen und ähnlichem im Wasser spielen. Der Aufenthalt auf dem Bug ist nur ungefährlich, wenn durch eine Reling o.ä. ein Überbordgehen während der Fahrt ausgeschlossen werden kann.

  12. Bootsausrüstung: Auf der Elbe empfiehlt sich je nach Bootsgröße folgende Bootsausrüstung: 2 Paddel, Bootshaken, 2 Festmacherleinen (5 - 10 m), Anker (pro 100 kg Bootsgewicht mind. 1kg) mit Leine (25 m). Bei Nacht oder unsichtigem Wetter ist Bootsbeleuchtung entsprechend Binnenschifffahrts- Straßen- Ordnung zu führen. Nicht zu vergessen sind natürlich wetterfeste Kleidung aber auch Sonnenschutz und Verbandskasten.

  13. Alkohol ist für Bootsführer und Steuermann tabu. Ab 0,5 Promille kann es teuer werden.

Wichtige Telefonnummern und Adressen

Wasserschutzpolizei der Länder
Sachsen:                 01129  Dresden  Neuländer Str. 60         (0351) 866 350 / 8501 441
                                - Pirna:         (0170) 9239 177              - Dresden       (0170) 9239 176
                                - Riesa         (0170) 9239 178              - Torgau          (0170) 9239 179
Sachsen-Anhalt:     39114 Magdeburg Markgrafenstr.        (0391) 5460
Brandenburg:         14471 Potsdam  An d. Pirschheide 11     (0331) 96880
Berlin:                     12437 Berlin  Baumschulenstr. 1            (030)   2931

 Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
       Stresemannstr. 92, 10963 Berlin                                (030)   2699 020

Wasser- und Schifffahrtsämter
    
   01127  Dresden   Moritzburger Str. 1                          (0351) 843 250
       39104  Magdeburg   Fürstenwallstr. 19/20                (0391)  5300
       21481  Lauenburg   Grünstr. 16                                  (04153)  5940
       14770  Brandenburg   Beetzseeufer 3                       (03381)  2660
       10178  Berlin   Poststraße 21/22                                (030)  29790

Dresdener Elbfähren:   (0351) 201 3313

Pegel:

Usti                           0042 - 0475 - 210 457   Mauken                    03537 - 215 760
Pirna                         03501 - 447 012 Wittenberg                03491 - 19 429
Schöna                      03502 - 880 944 Dessau                     0340 - 19 429
Dresden                     0351 - 19 429 Aken                        034909 - 19 429
Meißen                      03521 - 451 992 Barby                       039298 - 19 429
Riesa                         03525 - 731 898 Magdeburg                0391 - 19 429
Torgau                       03421 - 19 429 Rothensee                 0391 - 19 428
  Niegripp                    039222 - 19 429

    

Videotexte über Wasserstandsmeldungen, Tauchtiefen und Wasserstraßensperren:
ARD  Tafeln 695 - 699                                       ZDF Tafeln 195 ff (ohne Elbe)
MDR  Tafeln 538  (nur Hochwasser)

 

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung:

http://www.elwis.de servlet/IbMenu?ID=5226

Tauchtiefe im Internet:

http://www.elwis.de/servlet/tauchtiefen

Pegel/Hochwasservorhersage Sachsen:

http://lfug.de (0351) 8928 259/262

Tschech. Hydrometeorolog. Institut:   

http://hydro.chmi.cz/inetps/main.php

 Informationen zur Elbe sind unter folgenden Internet-Adressen zu finden:

- http://www.wsv.de                 

- http://www.elwis.de

- http://www.oberelbe.de

-                 

- http://www.rivernet.org/elbe/welcomed.htm

- http://www.segel.de/scw   

- http://www.segel.de/svs

- http://www.rivernet.org/elbe/

      

Impressum

Redaktion: Bert Bönisch   
Internet:  http://www.rudern-dresden.de E-Mail: info@ rudern-dresden.de

          

 

Buchtipp:  "Segeln auf der Elbe" - Wasserwanderführer für Elbe und Moldau, 2011, ISBN: 978-3-00-033873-1, siehe auch www.stromsegeln.de
  Segeln auf der Donau - Prospekt einer Donaureise mit Jollenkreuzern 2008
Autor: H. Herrlich (320 Seiten) zu beziehen über donau(@)segeln-dresden.de